Pressemitteilung
Pressemitteilung / Kundeninformation
Richtigstellung zur rechtlichen Situation von 2+10 Vapes.
Berlin, den 26.03.2025
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
wie einige von Ihnen möglicherweise bereits erfahren haben, verbreitet der Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH) aus Berlin derzeit eine (Fehl-)Information an seine Mitglieder. In dieser behauptet der Verband fälschlicherweise, dass eine höchstrichterliche Entscheidung vorläge, nach der sogenannte 2+10 Vapes illegal seien.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Behauptung falsch, irreführend und geschäftsschädigend ist:
1. Die vom Verband zitierte Entscheidung des Kammergerichts Berlin ist bislang nicht veröffentlicht und betrifft ausdrücklich nicht sämtliche Vapes mit optionalen Tanks, insbesondere keine Mehrweg-E-Zigaretten.
2. Es handelt sich bei dieser Entscheidung lediglich um eine vorläufige, einstweilige Verfügung, nicht um eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Diese vorläufige Entscheidung erfolgte auf Antrag des Verbandes, ohne dass eine Stellungnahme des Antragsgegners berücksichtigt wurde, ist nur eine summarische Entscheidung und berücksichtigt nur wenige Beweismittel.
3. Zudem wurde in der Entscheidung des Kammergerichts Berlin explizit nicht über 2+10 Vapes entschieden, sondern ausschließlich über sogenannte 2+10+10 Vapes.
4. Weiterhin hat diese Entscheidung des Berliner Gerichts keinerlei Auswirkungen auf rechtliche oder gerichtliche Bewertungen in anderen Bundesländern. Es existiert keine höchstrichterliche, bundesweit gültige Entscheidung zu diesem Thema.
Auf eine entsprechende anwaltliche Abmahnung unsererseits reagierte der VdeH bislang nicht, sodass wir nun gerichtlichen Rechtsschutz gegen den Verband suchen werden.
Wir stehen Ihnen weiterhin als kompetenter und rechtssicherer Partner zur Seite und halten Sie über weitere Entwicklungen selbstverständlich informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsführer Tomas Eiva